Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauliche Veränderung: Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ungenehmigte bauliche Veränderung: Wann ist der Anspruch auf Rückbau verwirkt? (IMR 2006, 82)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 318 T 109/03
- OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
Papierfundstellen
- ZMR 2006, 465
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
Die Erweiterung einer Terrasse um eine Reihe mit einer Plattengröße von 0, 50 x 0, 50 Meter auf einer Länge von 3 Metern beeinträchtigt unter den gegebenen Verhältnisse, die aus den zur Akte gereichten Fotos erkennbar sind, weder den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage, noch führt sie zu einer intensiveren Nutzung der Terrasse, worin eine Beeinträchtigung der Bewohner der darüber liegenden Wohnungen bestehen könnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 971 f). - OLG Celle, 28.11.2001 - 4 W 203/01
Rückbauanspruch ; Wohnungseigentum; Terrassenausweitung; Wesentliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
Unter einem beeinträchtigenden Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, wobei nicht auf subjektive Empfindungen abzustellen ist, sondern darauf, ob nach der Verkehrsauffassung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständigerweise beeinträchtigt fühlen darf (vgl. OLG Celle ZWE 2002, 371 f nach juris). - KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
Aus der Sicht eines Erwerbers von Wohnungseigentum wirkt sich eine zuvor allseits gebilligte Veränderung der Gemeinschaftsanlage praktisch so aus, dass im Verhältnis zu ihm keine nachträgliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG anzunehmen ist, sondern eine der Errichtung und planmäßigen Erstausstattung der Anlage gleichzusetzende Gegebenheit, was deshalb gerechtfertigt ist, weil der Erwerber nur den gegenwärtigen tatsächlichen Zustand der Wohnanlage sieht und regelmäßig nicht auf der Wiederherstellung eines möglicherweise abweichenden ursprünglichen Zustand bestehen kann, der längst überholt ist (vgl. KG NJW-RR 1989, 976). - BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99
Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung
Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04
Entgegen der Ansicht des Landgerichts ermöglicht eine nicht nur geringfügige Vergrößerung der Terrasse deren intensivere Nutzung durch das Aufstellen von mehr Stühlen, Tischen, Liegen und sonstige beim Aufenthalt im Freien benutzte Gegenstände, was einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NZM 1999, 1009 ff nach juris; HansOLG Hamburg MDR 2000, 243 nach juris).
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche stellt eine bauliche Veränderung bzw. Maßnahme dar (so ausdrücklich BayObLG, NZM 2003, 242, 243; so auch bei Auswechslung des Plattenbelags OLG Hamburg, ZMR 2006, 465 ff.; vgl. dazu auch BayObLG, WuM 1998, 115).Es fehlt auch nicht an einer relevanten Beeinträchtigung: Im Falle einer nachgewiesenen Terrassenvergrößerung würde ein Nachteil schon wegen der möglichen intensiveren Nutzung durch das Aufstellen weiterer Stühle, Tische, Liegen und sonstiger beim Aufenthalt im Freien benutzter Gegenstände, anzunehmen sein (BayObLG, NZM 2002, 128, 129; OLG Hamburg, ZMR 2006, 465 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 395 ff.; LG Berlin, a.a.0.).
- OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
Haftung des Bodengutachters: Kausalität eines fehlerhaften Gutachtens für …
Zwar ist der Antragsteller auch im weiteren Verlauf des Mahnverfahrens verpflichtet, einer Verzögerung der Zustellung entgegenzutreten und muss sich daher bei einer Verzögerung aus unerklärlichen Gründen bei dem Gericht nach den Ursachen erkundigen (BGH BauR 2006, S. 1360;… NJW-RR 2004, S. 1574), wobei der Zeitraum, den der Antragsteller vor einer Nachfrage abwarten darf, von den Umständen des Einzelfalles abhängt (…BGH BauR 2006, a. a. O.). - OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren
Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) nicht in Betracht, weil die Zulassung eines solchen Rechtsbehelfs gegen das von dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (vgl. BGH WM 2002, 775 f.; BGH MDR 2005, 46; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2003, 25; Senat, OLGReport Köln 2003, 225 [226 f.]; Senat, Beschluß vom 10. September 2003 - 2 Wx 27/03 - Senat, Beschluß vom 9. September 2004 - 2 Wx 28/04 -). - AG Landsberg/Lech, 27.01.2015 - 1 C 373/14
Zeitpunkt der Eigentümerversammlung
Es geht ihm vielmehr darum, das Gemeinschaftseigentum erstmalig in dem ursprünglich geplanten Zustand zu errichten (…Bärmann, a. a. O., § 22 Rn. 22; OLG Hamburg, Beschluss v. 11.01.2006, Az, 2 Wx 28/04; KG, Beschluss v. 17.05.1989, Az. 24 W 6092/88 - zitiert nach Juris).